Um sich um einen Studienplatz im Masterstudiengang „European and European Legal Studies“ zu bewerben, müssen Sie und die Namen und E-Mail-Adressen zweier Personen, die Ihre Bewerbung unterstützen, mitteilen und an unserem Online-Bewerbungsverfahren teilnehmen. Sofern Sie sich außerdem um ein durch die Stiftung Europa-Kolleg Hamburg vermitteltes Stipendium bewerben möchten, müssen Sie zwei weitere Personen bzw. deren E-Mail-Adressen benennen, die Ihre Bewerbung darum unterstützen.
Die Bewerbungsfrist endet am 15. März 2015.
Bevor Sie unser Online-Bewerbungsformular aufrufen, bitten wir Sie zunächst die nachfolgenden Hinweise aufmerksam zu lesen
Bewerbungsverfahren
In Kürze finden Sie einen Link zur Online-Bewerbung auf unserer Website. Um eine Benachrichtung zu erhalten, senden Sie bitte ein E-Mail mit dem Betreff “Online-Bewerbung” und Ihrer E-Mail-Adresse als Inhalt an studies[at]europa-kolleg-hamburg.de.
Halten Sie außerdem bitte die Namen und beruflichen E-Mail-Adressen derjenigen Personen beriet, die Ihnen Empfehlungsschreiben für Ihre Bewerbung erstellen. Bitte stellen Sie zudem sicher, dass Sie Ihre Bewerbungsunterlagen zurechtgelegt haben. Am Ende des Online-Bewerbungsformulars ist Gelegenheit für den Upload der erforderlichen Unterlagen und Dokumente. Eine Übersicht zu den erforderlichen Unterlagen können Sie hier einsehen.
Auch bitten wir Sie im Verlauf der Online-Bewerbung anzugeben, ob Sie sich über einen Studienplatz hinaus, um einen Wohnheimplatz im Europa-Kolleg Hamburg bewerben, ob Sie finanzielle Unterstützung beantragen möchten und wie Sie von unserem Studienangebot erfahren haben.
Auswahlverfahren
Im Falle einer Zulassung werden wir Sie im Mai 2015 informieren.
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt auf Grundlage der schriftlichen Bewerbung und ggf. eines Bewerbungsgesprächs durch den Zulassungs- und Prüfungsausschuss.
Erklärung der Annahme bzw. Ablehnung des angebotenen Studienplatzes
Nach Erhalt der Zulassungsmitteilung ist innerhalb der in dieser Mitteilung angegebenen Frist die Annahme bzw. die Ablehnung des angebotenen Studienplatzes schriftlich gegenüber der Studienleitung zu erklären.
Nach Abgabe der Annahmeerklärung entsteht die Verpflichtung, das Studium anzutreten sowie die Studiengebühren zu entrichten.
Termine
Bewerbungsschluss: | 15. März 2015 |
Versand der Zulassungsbescheide: | Mai 2015 |
Frist zur Erklärung der Annahme bzw. Ablehnung des angebotenen Studienplatzes: |
Mai/Juni 2015 (das konkrete Datum wird im Zulassungsbescheid vermerkt) |
Studienbeginn: | 1. Oktober 2015 |
Studienende: | 31. Juli 2016 |