Prüfungen und Leistungspunkte

Jedes Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen, wobei unterschiedliche Prüfungsformen Anwendung finden (mündliche Prüfung, Klausur, Hausarbeit, Referat, Übungsabschluss).

Für jedes erfolgreich abgeschlossene Modul werden Leistungspunkte (LP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) vergeben.
Insgesamt können 60 LP erreicht werden. Dabei entfallen:

  • 15 LP auf den Grundlagenbereich;
  • 25 LP auf den gewählten Schwerpunktbereich;
  • 5 LP auf das Praxismodul und
  • 15 LP auf die Masterarbeit.

Akademische Grade

Bei erfolgreichem Abschluss der einzelnen Module sowie der Anfertigung einer mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewerteten Masterarbeit verleiht die Universität Hamburg den akademischen Grad eines „Master of Arts (M.A.)„.
Der Titel „Master of Laws (LL.M.)“ steht nur solchen Studierenden offen, die über einen ersten rechtswissenschaftlichen Studienabschluss verfügen. Seine Verleihung setzt ferner überwiegend rechtswissenschaftliche Studieninhalte voraus.

Unterrichts- und Prüfungssprachen

Die maßgebliche Unterrichts- und Prüfungssprache ist Englisch und es ist in jedem Fall möglich, den gesamten Masterstudiengang auf Englisch zu absolvieren.

Informationen zu den Möglichkeiten, die erforderlichen Sprachnachweise zu erbringen, finden Sie in unserem Merkblatt „Zulassungsvoraussetzungen“.