Prof. Dr. Markus Kotzur und Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Peter Häberle

Der Ausbruch der Corona-Pandemie Anfang 2020 forderte die politische Gemeinschaft in ihren Grundfesten heraus. Um Infektionsketten zu brechen und das Virus unter Kontrolle zu bekommen, reagierte die Politik mit Beschränkungen des öffentlichen Lebens. Eine Ausnahme bildeten diejenigen Bereiche, die zur Systemerhaltung beitragen und insofern unverzichtbar sind. Doch was relevant und unverzichtbar ist, unterliegt der politischen Diskussion und zeigt sich erst in der Krise.

Besonders deutlich wird dies im Kulturbereich, der während des Lockdowns komplett zum Erliegen kam. Ein Leerlauf, der nicht nur Konzerte und Festivals betraf, sondern „ebenso Museen, Schulen, Universitäten und viele weitere Kultureinrichtungen, kurz: die gesamte Kulturlandschaft, das gesamte kulturelle Leben und damit die „Kultur“ als Teil der Zivilgesellschaft„.

In ihrem kürzlich in der JZ veröffentlichten Beitrag „Der schmerzvolle Leerlauf des vielgestaltigen Kulturverfassungsrechts in Corona-Zeiten“ leuchten die Autoren Prof. Dr. Markus Kotzur und Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Peter Häberle, die Systemrelevanz der Kultur verfassungsrechtlich aus.

Sie argumentieren, dass Kultur ein Medium ist, welches Möglichkeiten zur politischen Kommunikation schafft und daher dieselbe Systemrelevanz hat, wie eine zukunftsfähige Wirtschaft und ein funktionierendes Institutionengefüge.

Der Beitrag ist am 12.02.2021 in der JuristenZeitung (JZ), Jahrgang 76 (2021), Heft 4, S. 161-166 erschienen.