Der Europäische Gerichtshof betont seit Längerem das Bestehen einer gegenseitigen Loyalitätspflicht zwischen den Gemeinschaftsorganen und den Mitgliedstaaten. Während Art. 10 EGV die Loyalitätspflicht der Mitgliedstaaten bestimmt, untersucht diese Arbeit die Rechtsnatur und den Umfang solcher Pflichten der Gemeinschaftsorgane. Erst wird durch eine Analyse der Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Loyalitätspflicht die Rechtsfigur umrissen. Sie wird dann einer gemeinschaftlichen Rechtsquelle zugeordnet.

Die Arbeit begründet dabei im Gegensatz zu bisherigen Ansätzen die Loyalitätspflicht allein aus der gemeinschaftlichen Rechtsordnung. Zuletzt wird der Rahmen möglicher Pflichten der Organe abgesteckt. Die Betrachtung der Verhältnisse zwischen Mitgliedstaaten und Gemeinschaft ist durch die bevorstehende Verfassungsreform der EU hochaktuell.

Die Arbeit stellt einen wertvollen Beitrag für alle Akteure dar, die am Prozess der Verfassungsentwicklung im Europäischen Konvent oder in anderer Weise beteiligt sind.

Der Autor begleitete im Europäischen Parlament wissenschaftlich die Erstellung des Berichts zur »Zukunft der Europäischen Union«. Seither ist der Autor in einer Bank mit der EU-Förderung betraut.