Die Europa-Abkommen, die von der Europäischen Gemeinschaft vergleichsweise früh mit den für einen Beitritt ins Auge gefassten mitteleuropäischen Staaten abgeschlossen worden waren, verpflichteten die Beitrittskandidaten zur Angleichung ihrer innerstaatlichen Wettbewerbsregeln an das Gemeinschaftsrecht. Nachdem inzwischen der Beitritt vollzogen ist, gelten sowohl die angeglichenen innerstaatlichen Wettbewerbsregeln als auch die nunmehr unmittelbar anwendbaren Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts.
Mit der vorliegenden Veröffentlichung zum ungarischen Kartellrecht wird eine Reihe von Studien fortgesetzt, in denen der Prozess der Angleichung der innerstaatlichen Wettbewerbsregeln der neuen Mitgliedstaaten an das Gemeinschaftsrecht nachgezeichnet und der inzwischen erreichte Stand der Rechtsentwicklung dargestellt wird. Dabei wird nicht nur der Inhalt der einschlägigen Gesetze erläutert, sondern auch ihre Anwendung durch die zuständigen Wettbewerbsbehörden und Gerichte analysiert.
Mit diesen Studien soll nicht nur einem wissenschaftlichen Interesse an der Entwicklung des Wettbewerbsrechts in Mitteleuropa Rechnung getragen werden, sondern auch dem Informationsbedürfnis der Praxis, das mit der zunehmenden Integration der mitteleuropäischen Volkswirtschaften in den Gemeinsamen Markt weiter steigen wird.