Europäischer Menschenrechtsschutz

Relevanz / Zielsetzung

Die Unionsgrundrechte werden vom EuGH seit der Rechtssache Stauder als allgemeine Rechtsgrundsätze anerkannt. Zu deren Identifizierung griff der Gerichtshof maßgeblich auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) zurück, verneinte jedoch gleichzeitig die Kompetenz der (damaligen) Gemeinschaft, der Konvention beizutreten. Mit dem Vertrag von Maastricht wurde die bisherige Rechtssprechungsentwicklung primärrechtlich anerkannt (Art. 6 EUV). Der sog. Grundrechtekonvent unter Vorsitz Roman Herzogs führte zur Ausarbeitung der Grundrechtecharta, die zunächst nur als unverbindliche Deklaration angenommen wurde. Seit dem Vertrag von Lissabon ist die Grundrechtecharta rechtsverbindlich (außer für Polen und das Vereinigte Königreich), zudem wurde eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für einen EMRK-Beitritt der Union geschaffen. Die Verhandlungen mit dem Europarat hierüber sind weit fortgeschritten. Schon vor dem Beitritt der Union zur EMRK sind freilich Beschwerden an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Zusammenhang mit unionsrechtlich geprägten Sachverhalten herangetragen worden.

Europäischer Menschenrechtsschutz realisiert sich somit in einem komplexten Zusammenspiel von Völkerrecht (EMRK) und Unionsrecht. Die damit aufgeworfenen Rechtsfragen bilden den Schwerpunkt des vorliegenden Forschungsfelds.

Veröffentlichungen

Marten Breuer, Zulässigkeit und Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung in
der Rechtsprechung des EGMR, In: Zeitschrift für öffentliches Recht, 68, 2013, S. 729-766.

Carsten Nowak/Wolfgang Cremer (Hrsg.), Individualrechtsschutz in der EG und der WTO, 2002.

Marten Breuer, Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als Wächter des europäischen Gemeinschaftsrechts, JZ 2003, 433-443. Link zum Volltext (pdf).

Thomas Bruha/Carsten Nowak/Hans Arno Petzold (Hrsg.), Grundrechtsschutz für Unternehmen im europäischen Binnenmarkt, 2004.

Marten Breuer, Offene Fragen im Verhältnis von EGMR und EuGH, EuGRZ 2005, 229-234.

Sebastian Heselhaus/Carsten Nowak (Hrsg.), Handbuch der Europäischen Grundrechte, 2006.

Marten Breuer, Verfassungsgerichte und Verfassungsvergleichung: Die Perspektiven des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, JRP 2010, 519-583. Link zum Abstract bei Springer.

Carsten Nowak, Europäisches Verwaltungsrecht und Grundrechte (§ 14), in Jörg Terhechte (Hrsg.), Verwaltungsrecht der Europäischen Union, 2011, 519-583.

Marten Breuer, Kommentierung der Art. 13 EMRK, Art. 46 EMRK und Art. 3 ZP VII, in Ulrich Karpenstein/Franz C. Mayer (Hrsg.), EMRK. Kommentar, 2012 . Link zum Verlag.

Forschungsberichte

Marten Breuer, Bericht über die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Fällen gegen andere Staaten als Deutschland im Jahr 2009. Link zum Volltext.

Marten Breuer, Bericht über die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Fällen gegen andere Staaten als Deutschland im Jahr 2010.

Marten Breuer, Bericht über die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Fällen gegen andere Staaten als Deutschland im Jahr 2011. Link zum Volltext.

Beteiligte

Marten Breuer; Thomas Bruha; Carsten Nowak

Kontakt

Prof. Dr. Marten Breuer
lehrstuhl.breuer[at]uni-konstanz.de