Neben hoheitliche (Zwangs-)Maßnahmen wie Auflagen und Verbote als klassische Instrumente des Umweltschutzes treten mehr und mehr umweltschutzfördernde Absprachen zwischen Unternehmen. Kartellrechtlich sind solche umweltschutzfördernden Unternehmenskooperationen problematisch, denn sie bedeuten zumeist eine Wettbewerbsbeschränkung.

Die Untersuchung beschäftigt sich mit der Frage, ob bei der kartellrechtlichen Beurteilung einer solchen Absprache das Umweltschutzziel zu einer besonderen Bewertung führt. Im Mittelpunkt steht dabei eine Analyse von Art. 85 EG-Vertrag. Am Beispiel sogenannter Selbstbeschränkungsabkommen werden der Kartellverbotstatbestand und die im Vertrag festgelegten Voraussetzungen für eine Freistellung vom Kartellverbot vor dem Hintergrund der umweltrechtlichen Querschnittsklausel des Art. 130 r EGV untersucht. Es wird weiter geklärt, inwieweit eine – in der Praxis häufig vorzufindende – behördliche Veranlassung solcher Absprachen an deren kartellrechtlicher Beurteilung etwas ändert.

Das Werk ist vor allem für unternehmensberatende Juristen, Verbände und mit Umweltschutzfragen befaßte Behörden von Interesse. Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin.