Das europäische Wettbewerbsrecht ist in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar. Die nationalen Gerichte erfüllen daher eine wichtige Funktion bei der Implementierung der gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsregeln. Ein vom Herausgeber dieses Bandes geleitetes Forschungsprojekt ist der Untersuchung der Rechtsprechungspraxis der mitgliedstaatlichen Gerichte gewidmet. Mit einem ersten Band wurden 1992 Länderberichte für Großbritannien und Italien vorgelegt. Es folgten 1994 die Länderberichte für Belgien, die Niederlande, Luxemburg und Irland. Im dritten Band wird nun die Rechtsprechung deutscher Gerichte behandelt.

Dem Praktiker des europäischen Wettbewerbsrechts wird hiermit die Rechtsprechung in anderen Mitgliedstaaten erschlossen; den Gemeinschaftsorganen wird ein Einblick in die Implementierung des Gemeinschaftsrechts durch die nationalen Gerichte ermöglicht; Wissenschaftler finden Material für weitere vergleichende Analysen in deutscher Sprache.