Das europäische Wettbewerbsrecht ist in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar. Die nationalen Gerichte erfüllen daher eine wichtige Funktion bei der Implementierung der gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsregeln. Ein vom Herausgeber dieses Bandes geleitetes Forschungsprojekt ist der Untersuchung der Rechtsprechungspraxis der mitgliedstaatlichen Gerichte gewidmet. Mit einem ersten Band wurden 1992 Länderberichte für Großbritannien und Italien vorgelegt. Es folgten 1994 die Länderberichte für Belgien, die Niederlande, Luxemburg und Irland, 1996 Deutschland.

Im vierten Band analysiert F. Boulanger die französische Rechtsprechung, wobei der wettbewerbspolitische und -rechtliche Hintergrund umfassend dargestellt und Divergenzen zwischen Gemeinschaftsrecht und französischem Recht hervorgehoben werden. Dem Praktiker des europäischen Wettbewerbsrechts wird mit dieser Reihe die Rechtsprechung in den Mitgliedstaaten erschlossen; den Gemeinschaftsorganen wird ein Einblick in die Implementierung des Gemeinschaftsrechts durch die nationalen Gerichte ermöglicht; Wissenschaftler finden Material für weitere vergleichende Analysen.