Das Asylverfahren und die Tatsachenfeststellung sind in den europäischen Aufnahmestaaten völlig unterschiedlich ausgestaltet und ständigen Änderungen unterworfen. Anläßlich der einschneidenden Neuerungen und der beginnenden europäischen Harmonisierung des Asylrechts geht der Autor der Frage nach, was das aufwendige Asylverfahren der Bundesrepublik zu leisten vermag und welche Verbesserungen möglich und notwendig sind.

Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die behördliche und die gerichtliche Tatsachenfeststellung, der für die Entscheidung, ob ein Asylsuchender unter den Schutz des Grundrechts fällt, große Bedeutung zukommt. Es zeigt sich: Die Tatsachenfeststellung im Asylverfahren ist gekennzeichnet durch eine Kombination von Besonderheiten und Erschwernissen, die sonst nirgendwo zu finden ist.
Diese Besonderheiten (z.B. die Informationsgewinnung über die Herkunftsstaaten sowie die erschwerte Kommunikation durch Dolmetscher und interkulturelle Mißverständnisse) untersucht der Verfasser vor dem Hintergrund der rechtlichen Rahmenbedingungen und mit Blick auf die Rechtsordnungen anderer Staaten.

Die Untersuchung richtet sich sowohl an Asylrechtspraktiker als auch an Politik und Wissenschaft.