Das Internationale Gesellschaftsrecht gleicht einem „Flickenteppich“ mit einem bunten Muster von staatsvertraglich bedingten Anknüpfungen. Dieses Buch zeigt in dem Muster die Strukturen auf und leitet daraus den status quo der staatsvertraglichen Verpflichtungen zur Anknüpfung nach der Gründungstheorie ab. Damit leistet es nicht nur einen Beitrag zur Ermittlung der gegenwärtigen Rechtslage, sondern ermöglicht auch, das „steckengebliebene“ Reformvorhaben von der Perspektive der bestehenden Verpflichtungen aus neu zu bewerten. Methodisch wird diese Perspektive erreicht, indem zunächst sämtliche deutsche Staatsverträge dargestellt werden, die für ihre Zwecke einen von der Sitztheorie abweichenden Begriff der Gesellschaften aufweisen.

Sodann wird untersucht, ob es den Gesellschaften im Sinne dieser Staatsverträge erlaubt ist, sich auch außerhalb der staatsvertraglichen Materie auf ihr Gründungsstatut zu berufen. Ein solches Recht kann sich primär aus Niederlassungsfreiheit und Anerkennung ergeben. Sind erst einmal bestimmte Gesellschaften berechtigt, sich auf eine Anknüpfung nach der Gründungstheorie zu berufen, so steht dieses Recht auch meistbegünstigten Gesellschaften zu.

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