Der Autor untersucht interdisziplinär, inwieweit Art. 102 AEUV geeignet ist, den Wettbewerb vor dem missbräuchlichen Verhalten marktbeherrschender Plattformen zu schützen. Nach einer ersten Erörterung der Grundlagen der digitalen Wirtschaft, insbesondere Big Data und mehrseitige Plattformen, werden die relevanten Konzepte, die von EU-Kommission und EU-Gerichten in ihrer Entscheidungspraxis zur Auslegung von Art. 102 AEUV entwickelt wurden, näher beleuchtet, um ihre Eignung für das Missbrauchsverbot mit Blick auf Plattformbetreiber vor dem Hintergrund der Besonderheiten mehrseitiger Märkte zu bewerten. Auch das Vorhandensein und die Abgrenzung eines Datenmarktes werden diskutiert.

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