Die Einsamkeit des Prekariats und die Bedürfnisse des «Wir». Warum es notwendig ist, das Konzept der gemeinsamen Bedürfnisse in die Definition des Prekariats aufzunehmen
22. Dezember 2023

Lehren aus Schengen. Der Besitzstand einer Verstärkten Zusammenarbeit

21. Juli 2026

Autorin: Evamaria Hunziker

Der Schengen-Besitzstand ist ein komplexes rechtliches Konstrukt, dessen präzise
Definition eine Herausforderung darstellt. Fragen betreffend die Abgrenzung des
Besitzstands stellen sich jedoch nicht bloß in Zusammenhang mit der Verstärkten
Zusammenarbeit im Bereich Schengen, sondern auch generell im Hinblick auf dieses
Instrument der differenzierten Integration. Vor diesem Hintergrund befasst sich der
vorliegende Beitrag mit dem Besitzstand einer Verstärkten Zusammenarbeit im
Allgemeinen und nimmt eine grundsätzliche Bestimmung ebendieses Besitzstands vor.
Hierauf aufbauend werden zudem die Besonderheiten analysiert, welche im
Zusammenhang mit dem Schengen-Besitzstand bestehen. Die Untersuchung ergibt,
dass der Besitzstand einer Verstärkten Zusammenarbeit sämtliche Rechtsakte i.S.v.
Art. 288 AEUV umfasst, die in einem bestimmten – wenngleich variablen –
Themenbereich situiert sind. Diese Rechtsakte weisen zudem besondere Eigenschaften
auf.

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