Das Werk bietet eine umfassende Untersuchung der rechtlichen Vereinbarkeit der kollisionsrechtlichen Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit mit dem Gemeinschaftsrecht und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur aktuellen Diskussion über die Zukunft des Staatsangehörigkeitsprinzips im Kollisionsrecht der EU.

Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass im Anwendungsbereich des EG-Vertrags eine Verwendung des Anknüpfungsmerkmals der Staatsangehörigkeit im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht der Mitgliedstaaten mit dem allgemeinen Diskriminierungsverbot und der Freizügigkeit der Unionsbürger nicht vereinbar ist. Für ein zukünftiges gemeinschaftsrechtliches Kollisionsrecht des Familien- und Erbrechts ist die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit nicht geeignet.

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