Das europäische Wettbewerbsrecht ist in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar. Die nationalen Gerichte erfüllen daher eine wichtige Funktion bei der Implementierung der gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsregeln. Ein vom Herausgeber dieses Bandes geleitetes Forschungsprojekt ist der Untersuchung der Rechtsprechungspraxis der mitgliedstaatlichen Gerichte gewidmet.
Mit einem ersten Band wurden 1992 Länderberichte für Großbritannien und Italien vorgelegt. Es folgten die Länderberichte für Belgien, die Niederlande, Luxemburg und Irland, Deutschland, Frankreich sowie Spanien, Portugal und Griechenland. Der sechste Band enthält die Berichte für Dänemark, Schweden, Finnland und Österreich.
Dem Praktiker des europäischen Wettbewerbsrechts wird mit dieser Reihe die Rechtsprechung in den Mitgliedstaaten erschlossen; den Gemeinschaftsorganen wird ein Einblick in die Implementierung des Gemeinschaftsrechts durch die nationalen Gerichte ermöglicht; Wissenschaftler finden Material für weitere vergleichende Analysen mit Beiträgen in englischer und deutscher Sprache.