Abstract:
Das institutionelle Gleichgewicht spielt für die Organisationsverfassung der EU eine wichtige Rolle. Gleichwohl ist sein normativer Selbststand bislang nicht geklärt. Handelt es sich um ein Verfassungsprinzip der EU oder lediglich um eine Beschreibungsformel? Der Beitrag sieht das institutionelle Gleichgewicht als Verfassungsprinzip im Dienst der Demokratie (Art. 2 und 9 ff. EUV) und zeigt angesichts der neueren Rechtsentwicklungen im Rahmen der Gemeinsamen Han-delspolitik der EU (Art. 206 f. AEUV) auf, dass es künftig eine wichtige Rolle für die Moderation von (ggf. ebenenübergreifenden) Organkonflikten bzw.die Vermei-dung solcher Konflikte spielen kann.

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