Abstract:
In einem bedeutenden Teil der integrationstheoretischen Literatur wird die Ansicht vertreten, der Europäische Gerichtshof (EuGH) sei als ein politischer Akteur zu konzipieren und zu verstehen. Diese Annahme spiegelt sich jedoch eher bestimmte politikwissenschaftliche Erklärungsmuster als die Handlungsgründe im europäischen Recht wider. Hier wird daher für einen Ansatz argumentiert, der das europäische Recht als einen spezifischen – lokal, temporal und funktional differenzierten – Kontext mit einer eigenen Form der Rationalität und insofern auch einem eigenen Modus der Integration auffasst und analysiert. Anhand von aktuellen Fallstudien zur Grundrechtsjudikatur des Gerichtshofs in Viking, Laval, Kadi und Brüstle wird gezeigt, wie eine Kontextanalyse zu einem angemessenen Verständnis der Integration durch Recht in Europa führen könnte.