I. Der Abschluss
Die Universität Hamburg verleiht erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs "Europäisches Wirtschaftsrecht" den akademischen Hochschulgrad "Master of Laws" (LL.M.). Einige Module können auf Anfrage auch einzeln gebucht werden. Fachanwälte erhalten so die Möglichkeit zur Fortbildung nach § 15 FAO.
II. Karrierechancen
Absolventinnen und Absolventen, die einen LL.M. neben dem Beruf erwerben, vertiefen nicht nur ihre fachlichen Kompetenzen, sondern zeichnen sich auch durch höchste Leistungsbereitschaft und den Willen zur fortdauernden Weiterbildung – auch neben dem Beruf – aus. Dies wird von Arbeitgebern regelmäßig honoriert. Anwälte und Unternehmensjuristen profitieren daher neben immer wichtiger werdenden Kenntnissen auf dem Gebiet des Europarechts von deutlich gesteigerten Karrierechancen. Bei zahlreichen Anwaltssozietäten ist ein LL.M. nicht nur willkommene Zusatzqualifikation, sondern auch Garant für ein höheres Einstiegsgehalt. Angestellte im Öffentlichen Dienst und Beamte im gehobenen Dienst erfüllen nach Erwerb eines Masterabschlusses außerdem eine formale Voraussetzung für den Zugang zum höheren Dienst. Angestellte und Beamte im höheren Dienst fördern durch eine aktive Fortbildung ihre Aufstiegschancen – denn der Erwerb eines Masterabschlusses kann sich positiv auf Leistungsbeurteilung und -feststellung auswirken.
Ein Masterabschluss erfordert gegenüber der Promotion ein deutlich geringeres Arbeitspensum und ist weitaus weniger zeitaufwändig. Nichtsdestotrotz bringt ein Masterabschluss gerade im Hinblick auf eine geplante Promotion unschlagbare Vorteile: Wer sein Masterstudium konsequent auf eine spätere Promotion ausrichtet, kann die oft langwierige Suche nach einem geeigneten Dissertationsthema enorm verkürzen.
III. Förderer
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Rechtsstandort Hamburg e.V. Take a look
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Info-Point Europa Hamburg Take a look
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Hamburgischer Anwaltverein e.V. Take a look