Voraussetzungen für die Zulassung zum Studiengang sind:

  1. ein mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossenes Studium im Umfang von 240 Leistungspunkten (LP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) an einer deutschen oder ausländischen Hochschule, vornehmlich in einer der Fachrichtungen Rechts-, Wirtschafts- oder Politikwissenschaften.

  2. Liegt ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss im Umfang von 180 LP vor, müssen die fehlenden 60 LP durch zusätzliche überdurchschnittliche Leistungen auf dem Gebiet des Studienganges, z. B. im Rahmen praktischer Erfahrungen, weiterer Studienleistungen, wissenschaftlicher Tätigkeiten, Veröffentlichungen u. ä. nachgewiesen werden

  3. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ihre Englischkenntnisse durch die Vorlage eines der folgenden Tests nachweisen:
  • TOEFL mit einem Mindestergebnis von 100 (iBT) oder
    IELTS mit einem Mindestergebnis von 7,0
    Der Test darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
  • Ausreichende Englischkenntnisse können auch durch einen Abschluss in einem englischsprachigen Studiengang nachgewiesen werden. Bewerber, die englische Muttersprachler sind, sind von dieser Anforderung befreit.